Anwalt für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen-Buer – Kanzlei Lohaus
Haben Sie Probleme mit Ihrem Arbeitnehmer und Arbeitgeber, oder wünschen Sie sich einfach Rechtssicherheit bei sensiblen Themen wie Arbeitsverträgen? Die Kanzlei Bernhard Lohaus berät und vertritt Sie zu allen Themen rund ums Arbeitsrecht wie Kündigung, Abmahnung, Lohnzahlung und vielem mehr.
Sie haben als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten? Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin in der Kanzlei Lohaus – die Frist für Kündigungsschutzklagen beträgt lediglich drei Wochen nach Erhalt der Kündigung! Nach Ablauf dieser Frist können Sie keine Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber mehr geltend machen. Gemeinsam erarbeiten wir in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen-Buer eine Strategie, wie Sie als Arbeitnehmer eine angemessene Abfindung erzielen.
Auch für Arbeitgeber ist es sinnvoll, Kündigungen mit anwaltlicher Unterstützung vorzubereiten. So vermeiden Sie Fehler, die eine rechtmäßige Kündigung gefährden können.
Gerne übernehme ich auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Ihrer Kanzlei für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen-Buer, telefonisch oder über das Kontaktformular!